1. Eltern / Erziehungsberechtigte

Die Eltern / Erziehungsberechtigten erhalten regelmäßig Rückmeldungen über die Lern- und Leistungsstände der Schülerinnen und Schülern (z.B. durch das Gegenzeichnen schriftlicher Arbeiten).

Zeitnah nach Ausgabe der Halbjahresinformationen wird den Eltern / Erziehungsberechtigten in Form eines Elternsprechtages angeboten sie über den Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu informieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen bei etwaigen Defiziten besprochen.

Je nach Notwendigkeit nimmt der Klassen- oder Fachlehrer auch im Laufe des Schuljahres darüber hinaus Kontakt mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auf.

Die Form der Rückmeldung wird der jeweiligen Lehrperson individuell überlassen.

Diese Rückmeldung kann - je nach Notwendigkeit - z.B. schriftlich, mündlich, in einem Elterngespräch oder in einem Eltern-Schüler-Gespräch erfolgen.

 

2. Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler werden fortlaufend über den aktuellen Lern- und Leistungsstand informiert (z.B. durch die Mitteilung von Noten).

Lernförderliche Rückmeldungen können auf verschiedene Arten und Weisen erfolgen.

Hierbei sollte jedoch der Inhalt sowie die Komplexität der Rückmeldungen berücksichtigt werden.

Die erforderlichen Rückmeldungen & Reflexionen können zum Beispiel:

  • im Klassenverbund (Besprechung von Klassenarbeiten)

  • im Einzelgespräch mit Schülerinnen und Schülern

  • im Förderunterricht

  • durch schriftliche Mitteilungen

  • im Rahmen des Ganztags (Hausaufgabenbetreuung)

  • ...

vorgenommen werden.